BENUTZUNGSORDNUNG FITNESS- UND WELLNESSBEREICH

Benutzungsordnung Fitness- und Wellnessbereich

  1. Nutzungsberechtigung
     Der Fitness- und Wellnessbereich steht ausschliesslich den
    Stockwerkeigentümern sowie deren berechtigten Nutzern (Mieter,
    Übernachtungsgäste im Haus) zur Verfügung.
     Eine Weitergabe der Berechtigung an aussenstehende Dritte ist nicht gestattet.
  2. Allgemeine Nutzungszeiten
     Fitnessraum: Ganzjährig ohne zeitliche Einschränkung
     Sauna: Ganzjährung, täglich 15:00 – 22:00 Uhr
     Whirlpool: Während Winter Skisaison, täglich 15:00 – 22:00 Uhr
     Ausserhalb dieser Zeiten ist die Nutzung untersagt.
  3. Kinder und Jugendliche und spezielle Nutzungszeiten
     Fitnessraum: Kindern und Jugendliche unter 14 Jahren ist die Benutzung des
    Fitnessraumes untersagt.
     Sauna: Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren ist die Benutzung der Sauna
    untersagt.
     Whirlpool: Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren ist die Benutzung des
    Whirlpools nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet und nur täglich
    zwischen 15:00 – 18:00 Uhr.
  4. Verhalten, Ordnung und Hygiene
     Die Anlagen sind sorgfältig, schonend und bestimmungsgemäss zu benutzen.
     Die ausgehängten Hygiene- und Benutzungsregeln sind einzuhalten.
    Insbesondere ist vor der Benutzung der Sauna, des Dampfbades, des
    Kaltbeckens und des Whirlpools zu Duschen.
     Fitnessgeräte, Liegen und Flächen sind nach Gebrauch zu reinigen.
     Auf andere Nutzer ist jederzeit Rücksicht zu nehmen.
  5. Haftung und Eigenverantwortung
     Die Benutzung des Fitness- und Wellnessbereichs erfolgt auf eigene Gefahr und
    eigene Verantwortung.
     Die Stockwerkeigentümergemeinschaft und die Verwaltung lehnen jede Haftung
    für Unfälle, Verletzungen oder gesundheitliche Schäden ab, soweit gesetzlich
    zulässig.
  6. Schäden
     Für durch Benutzer verursachte Schäden haftet der Verursacher.
     Schäden oder Mängel sind der Verwaltung unverzüglich zu melden.
  7. Rauch- und Alkoholverbot
     In sämtlichen Räumen des Fitness- und Wellnessbereichs ist das Rauchen
    untersagt.
    Der Konsum von Alkohol ist nicht erlaubt.
  8. Verstösse
     Bei Verstössen gegen diese Benutzungsordnung können
    Nutzungseinschränkungen oder weitere Massnahmen gemäss Beschluss der
    Stockwerkeigentümergemeinschaft getroffen werden.
  9. Inkrafttreten
     Diese Benutzungsordnung tritt mit Beschluss der
    Stockwerkeigentümerversammlung in Kraft und ist für alle Nutzer verbindlich.