BENUTZUNGSORDNUNG FITNESS- UND WELLNESSBEREICH
Benutzungsordnung Fitness- und Wellnessbereich
- Nutzungsberechtigung
Der Fitness- und Wellnessbereich steht ausschliesslich den
Stockwerkeigentümern sowie deren berechtigten Nutzern (Mieter,
Übernachtungsgäste im Haus) zur Verfügung.
Eine Weitergabe der Berechtigung an aussenstehende Dritte ist nicht gestattet. - Allgemeine Nutzungszeiten
Fitnessraum: Ganzjährig ohne zeitliche Einschränkung
Sauna: Ganzjährung, täglich 15:00 – 22:00 Uhr
Whirlpool: Während Winter Skisaison, täglich 15:00 – 22:00 Uhr
Ausserhalb dieser Zeiten ist die Nutzung untersagt. - Kinder und Jugendliche und spezielle Nutzungszeiten
Fitnessraum: Kindern und Jugendliche unter 14 Jahren ist die Benutzung des
Fitnessraumes untersagt.
Sauna: Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren ist die Benutzung der Sauna
untersagt.
Whirlpool: Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren ist die Benutzung des
Whirlpools nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet und nur täglich
zwischen 15:00 – 18:00 Uhr. - Verhalten, Ordnung und Hygiene
Die Anlagen sind sorgfältig, schonend und bestimmungsgemäss zu benutzen.
Die ausgehängten Hygiene- und Benutzungsregeln sind einzuhalten.
Insbesondere ist vor der Benutzung der Sauna, des Dampfbades, des
Kaltbeckens und des Whirlpools zu Duschen.
Fitnessgeräte, Liegen und Flächen sind nach Gebrauch zu reinigen.
Auf andere Nutzer ist jederzeit Rücksicht zu nehmen. - Haftung und Eigenverantwortung
Die Benutzung des Fitness- und Wellnessbereichs erfolgt auf eigene Gefahr und
eigene Verantwortung.
Die Stockwerkeigentümergemeinschaft und die Verwaltung lehnen jede Haftung
für Unfälle, Verletzungen oder gesundheitliche Schäden ab, soweit gesetzlich
zulässig. - Schäden
Für durch Benutzer verursachte Schäden haftet der Verursacher.
Schäden oder Mängel sind der Verwaltung unverzüglich zu melden. - Rauch- und Alkoholverbot
In sämtlichen Räumen des Fitness- und Wellnessbereichs ist das Rauchen
untersagt.
Der Konsum von Alkohol ist nicht erlaubt. - Verstösse
Bei Verstössen gegen diese Benutzungsordnung können
Nutzungseinschränkungen oder weitere Massnahmen gemäss Beschluss der
Stockwerkeigentümergemeinschaft getroffen werden. - Inkrafttreten
Diese Benutzungsordnung tritt mit Beschluss der
Stockwerkeigentümerversammlung in Kraft und ist für alle Nutzer verbindlich.