BENUTZUNGSORDNUNG FITNESS- UND WELLNESSBEREICH

Benutzungsordnung Fitness- und Wellnessbereich

  1. Nutzungsberechtigung
    Der Fitness- und Wellnessbereich steht ausschliesslich den
    Stockwerkeigentümern sowie deren berechtigten Nutzern (Mieter,
    Übernachtungsgäste im Haus) zur Verfügung.
    Eine Weitergabe der Berechtigung an aussenstehende Dritte ist nicht gestattet.

  2. Allgemeine Nutzungszeiten
    Fitnessraum: Ganzjährig ohne zeitliche Einschränkung
    Sauna & Dampfbad: Ganzjährung, täglich 15:00 – 22:00 Uhr
    Whirlpool: Während Winter Skisaison, täglich 15:00 – 22:00 Uhr
    Ausserhalb dieser Zeiten ist die Nutzung untersagt.

  3. Kinder und Jugendliche und spezielle Nutzungszeiten
    Fitnessraum: Kindern und Jugendliche unter 14 Jahren ist die Benutzung des
    Fitnessraumes untersagt.
    Sauna: Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren ist die Benutzung der Sauna
    untersagt.
    Whirlpool: Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren ist die Benutzung des
    Whirlpools nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet und nur täglich
    zwischen 15:00 – 18:00 Uhr.

  4. Verhalten, Ordnung und Hygiene
    Die Anlagen sind sorgfältig, schonend und bestimmungsgemäss zu benutzen.
    Die ausgehängten Hygiene- und Benutzungsregeln sind einzuhalten.
    Insbesondere ist vor der Benutzung der Sauna, des Dampfbades, des
    Kaltbeckens und des Whirlpools zu Duschen.
    Fitnessgeräte, Liegen und Flächen sind nach Gebrauch zu reinigen.
    Auf andere Nutzer ist jederzeit Rücksicht zu nehmen.

  5. Haftung und Eigenverantwortung
    Die Benutzung des Fitness- und Wellnessbereichs erfolgt auf eigene Gefahr und
    eigene Verantwortung.
    Die Stockwerkeigentümergemeinschaft und die Verwaltung lehnen jede Haftung
    für Unfälle, Verletzungen oder gesundheitliche Schäden ab, soweit gesetzlich
    zulässig.

  6. Schäden
    Für durch Benutzer verursachte Schäden haftet der Verursacher.
    Schäden oder Mängel sind der Verwaltung unverzüglich zu melden per email: info@peakhospitality.ch.

  7. Rauch- und Alkoholverbot
    In sämtlichen Räumen des Fitness- und Wellnessbereichs ist das Rauchen
    untersagt.
    Der Konsum von Alkohol ist nicht erlaubt.

  8. Verstösse
    Bei Verstössen gegen diese Benutzungsordnung können
    Nutzungseinschränkungen oder weitere Massnahmen gemäss Beschluss der
    Stockwerkeigentümergemeinschaft getroffen werden.

  9. Inkrafttreten
    Diese Benutzungsordnung tritt mit Beschluss der
    Stockwerkeigentümerversammlung in Kraft und ist für alle Nutzer verbindlich.

  10. Einschalten Sauna
    Gäste können die Sauna durch Drücken des Ein-Knopfes aktivieren. Bitte beachten Sie, dass die Sauna einige Zeit zum Aufheizen benötigt. In Ruhigen Zeiten Bitte wir Ihnen den Sauna auch wieder abzuschalten.

    Vielen Dank!